FAQ Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert meine Probezeit als Fahranfänger bzw. wenn ich meine Führerscheinprüfung bestanden habe?

Nach dem erstmaligen Erwerb (Ausnahme in den Klassen A, L und T) dauert die Probezeit 2 Jahre.

Werden die Punkte in Flensburg generell zwei Jahre nach dem vorausgegangen Vergehen gelöscht?

Nein, hierzu eine zusammengefasste Darstellung der Tilgungsfristen des Verkehrszentralregisters (VZR):
Punkte im Zusammenhang mit

  • Ordnungswidrigkeiten: 2 Jahre
  • Straftaten: 5 Jahre
  • Alkoholstraftaten inklusive Führerschein-Entzug: 10 Jahre

Muss ich meinen „alten“ Führerschein umtauschen?

Nein, es besteht derzeit keine Verpflichtung seinen alten Führerschein umzutauschen.
Jedoch wurden Befristungen einzelner Fahrerlaubnisklassen eingeführt, welche auch „Altinhaber“ betreffen können.
So sind Sie, als Besitzer eines „alten“ Führerscheins mit PKW- & LKW-Klassen zum Beispiel, nach Vollendung des 50. Lebensjahres nicht mehr berechtigt Fahrzeugkombinationen von mehr als insgesamt 12t (Zugfahrzeug max. 2,5t) zu führen. Es sei denn, es erfolgt eine rechtzeitige Umschreibung ihres „alten“ Führerscheins.

Was wird benötigt bei der Führerschein-Umschreibung?

Auf der für Sie zuständigen Führerscheinstelle wird folgendes benötigt:

  • Der alte Führerschein
  • Ein gültiger Personalausweis
  • Ein aktuelles biometrisches Passbild im Format 35 x 45 mm (Antragsteller in Profil ohne Kopfbedeckung!)

Was bedeuten die Zahlen im Feld 12 meines Führerscheins?

Dort sind die so genannten Schlüsselzahlen eingetragen. Dieses sind Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben. Die Bedeutung der einzelnen Schlüsselzahlen ergibt sich aus der Anlage 9 der Fahrererlaubnis-Verordnung.