Der Motorradführerschein eröffnet dir neue Möglichkeiten – egal ob für den Alltag, als Ergänzung zum Auto oder aus purer Leidenschaft am Fahren. In unserer Fahrschule begleiten wir dich Schritt für Schritt auf dem Weg zum Führerschein. Mit erfahrenen Fahrlehrern, modernen Maschinen und einer persönlichen Betreuung sorgen wir dafür, dass du sicher und mit einem guten Gefühl deine Prüfung bestehst.
Das erwartet dich:
Erfahrene und geduldige Fahrlehrer
Moderner Maschinenpark für die Klassen AM, A1, A2 und
Flexible Fahrstunden – passend zu Schule, Ausbildung oder Beruf
Digitale Lern-App für die Theorieprüfung
Individuelle Prüfungsvorbereitung
Persönliche Betreuung bis zum Führerschein
Klasse AM
Kurzdefinition: Der Einstieg in die motorisierte Mobilität mit Kleinkrafträdern.
Fahrzeuge & Leistung: Zweirädrige und mehrspurige Kleinkrafträder (z. B. Roller, Mofas) mit bis zu 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw. 4 kW Dauerleistung (Elektromotor) und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h; auch vierrädrige Leichtfahrzeuge sind eingeschlossen.
Voraussetzungen: Mindestalter 15 oder 16 Jahre, abhängig vom Bundesland. Besonderheit: Für Fahranfänger meist der schnellste und günstigste Einstieg in die eigene Mobilität.
Klasse A1
Kurzdefinition: Der Einstieg in „richtige“ Motorräder bis 125 cm³.
Fahrzeuge & Leistung: Motorräder (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum, bis zu 11 kW Leistung und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW/kg; zusätzlich dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre.
Besonderheit: Schließt die Klasse AM automatisch mit ein und lässt sich später problemlos auf A2 oder A erweitern.
Klasse A2
Kurzdefinition: Die mittlere Motorradklasse für mehr Leistung.
Fahrzeuge & Leistung: Motorräder mit maximal 35 kW Leistung und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW/kg, abgeleitet von Maschinen mit höchstens der doppelten Ausgangsleistung.
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre; mit bestehender Klasse A1 genügt nach zwei Jahren eine praktische Prüfung zur Erweiterung.
Besonderheit: Schließt die Klassen AM und A1 automatisch mit ein und ist die Basis für die spätere Erweiterung auf die unbeschränkte Klasse A.
Klasse A
Kurzdefinition: Die uneingeschränkte Motorradklasse ohne Leistungsbegrenzung. Fahrzeuge & Leistung: Alle Krafträder unabhängig von Hubraum und Leistung sowie Trikes mit mehr als 15 kW.
Voraussetzungen: Mindestalter 24 Jahre im Direkteinstieg, oder bereits ab 20 Jahren nach mindestens zwei Jahren im Besitz der Klasse A2 (dann nur noch praktische Prüfung). Besonderheit: Schließt die Klassen AM, A1 und A2 automatisch mit ein.
Klasse B196
Kurzdefinition: Motorrad-Erweiterung für Inhaber der Klasse B, ohne eigene Prüfung. Fahrzeuge & Leistung: Krafträder bis 125 cm³ Hubraum, maximal 11 kW Leistung und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW/kg – technisch identisch mit den Grenzwerten der Klasse A1.
Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, Klasse B seit mindestens 5 Jahren sowie eine Schulung aus 4 Theorie- und 5 Praxiseinheiten à 90 Minuten, ohne abschließende Prüfung. Besonderheit: Die Schlüsselzahl 196 gilt nur innerhalb Deutschlands und lässt sich – anders als die Klasse A1 – nicht auf A2 oder A erweitern.
